RS Vwgh 1991/7/5 88/17/0108

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Veröffentlicht am 05.07.1991
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Index

L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §58 Abs2;
BAO §167 Abs2;
BAO §93 Abs3 lita;
LAO Wr 1962 §128 Abs2;
LAO Wr 1962 §67 Abs3 lita;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/17/0151 E 24. Oktober 1986 RS 5

Stammrechtssatz

Aus der Begründung eines Bescheides muß unter anderem hervorgehen, aus welchen Erwägungen die Behörde zur Ansicht gelangt ist, daß gerade der festgestellte Sachverhalt vorliegt; die die Beweiswürdigung betreffenden Erwägungen haben schlüssig darzulegen was die Behörde veranlaßt hat, ein Beweismittel dem anderen vorzuziehen.

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1988170108.X02

Im RIS seit

05.07.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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