RS Vwgh 1991/7/5 91/04/0161

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Veröffentlicht am 05.07.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §73 Abs1;
VwGG §27;
VwGG §28 Abs3;

Rechtssatz

Kommt dem vom Bf als belangte Behörde bezeichneten Bundesminister in dem in Rede stehenden Vollzugsbereich keine Behördenzuständigkeit zu, ist auch nicht von einer Säumnis der belangten Behörde auszugehen.

Schlagworte

Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991040161.X02

Im RIS seit

05.07.1991

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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