Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §73 Abs1;Rechtssatz
Kommt dem vom Bf als belangte Behörde bezeichneten Bundesminister in dem in Rede stehenden Vollzugsbereich keine Behördenzuständigkeit zu, ist auch nicht von einer Säumnis der belangten Behörde auszugehen.
Schlagworte
Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche AngelegenheitenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991040161.X02Im RIS seit
05.07.1991Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017