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L34009 Abgabenordnung WienNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Die (wörtliche) Wiedergabe von Zeugenaussagen, die nicht erkennen läßt, welchen Sachverhalt die belangte Behörde tatsächlich als erwiesen annimmt, kann die im jeweiligen Fall erforderliche Tatsachenfeststellung nicht ersetzen (Hinweis E 12.2.1982, 81/08/0035).
Schlagworte
Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter Beweismittel ZeugenbeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1988170105.X02Im RIS seit
05.03.2002Zuletzt aktualisiert am
11.07.2008