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L34009 Abgabenordnung WienNorm
BAO §115 Abs1;Rechtssatz
Ausf, daß bei der im vorliegenden Fall gegebenen Sachlage die Nichtvorlage der von der Partei verlangten Nachweise die AbgBeh der Aufgabe, den maßgebenden Sachverhalt erschöpfend von Amts wegen zu ermitteln, nicht enthob, zumal eine amtswegige Beweisaufnahme weder unmöglich noch unzumutbar war.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1988170203.X01Im RIS seit
05.07.1991