RS Vwgh 1991/7/5 88/17/0203

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Veröffentlicht am 05.07.1991
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L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §138 Abs1;
LAO Wr 1962 §107 Abs1;
LAO Wr 1962 §90 Abs1;

Rechtssatz

Ausf, daß bei der im vorliegenden Fall gegebenen Sachlage die Nichtvorlage der von der Partei verlangten Nachweise die AbgBeh der Aufgabe, den maßgebenden Sachverhalt erschöpfend von Amts wegen zu ermitteln, nicht enthob, zumal eine amtswegige Beweisaufnahme weder unmöglich noch unzumutbar war.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1988170203.X01

Im RIS seit

05.07.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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