RS Vwgh 1991/7/8 91/19/0020

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Veröffentlicht am 08.07.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

PaßG 1969 §25;
VwGG §33 Abs1;

Rechtssatz

Wird nach der Erlassung des den Antrag auf Erteilung eines Sichtvermerkes abweisenden und nunmehr angefochtenen Bescheides ein befristeter Sichtvermerk ausgestellt, so vermag dieser Umstand nicht die Gegenstandslosigkeit der Beschwerde iSd § 33 Abs 1 VwGG zu bewirken, wenn der Antrag des Fremden nicht auf die Erteilung eines befristeten Sichtvermerkes gerichtet war.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991190020.X01

Im RIS seit

06.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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