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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
PaßG 1969 §25;Rechtssatz
Wird nach der Erlassung des den Antrag auf Erteilung eines Sichtvermerkes abweisenden und nunmehr angefochtenen Bescheides ein befristeter Sichtvermerk ausgestellt, so vermag dieser Umstand nicht die Gegenstandslosigkeit der Beschwerde iSd § 33 Abs 1 VwGG zu bewirken, wenn der Antrag des Fremden nicht auf die Erteilung eines befristeten Sichtvermerkes gerichtet war.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991190020.X01Im RIS seit
06.08.2001