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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs3;Rechtssatz
Die Gewährung des rechtlichen Gehörs erstreckt sich ausschließlich auf das Ergebnis der Beweisaufnahme. Werden keine Beweise aufgenommen, bleibt folglich kein Raum für die Anwendung dieses Grundsatzes.
Schlagworte
Parteiengehör Erhebungen ErmittlungsverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991190096.X05Im RIS seit
06.08.2001Zuletzt aktualisiert am
01.04.2010