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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1 lita;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/19/0173Rechtssatz
Besteht der einzige auf eine Überwachung der Kanzleileiterin hinsichtlich der von ihr eingetragenen Fristen durch den Rechtsvertreter des Bf Bezug nehmende Hinweis im vorliegenden Wiedereinsetzungsantrag darin, daß "diese Terminvormerkungen auch jeweils von meinem Vertreter nachkontrolliert (werden)", so wird mit diesem Vorbringen weder Art noch Intensität der vom Vertreter des Bf behauptetermaßen ausgeübten Kontrolle in Ansehung des von der Kanzleileiterin geführten Fristvormerkes dargetan.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991190172.X02Im RIS seit
03.04.2001