RS Vwgh 1991/7/8 91/19/0081

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Veröffentlicht am 08.07.1991
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
49/05 Reisedokumente Sichtvermerke

Norm

ABGB §1151;
Sichtvermerkspflicht Aufhebung Ungarn 1978 Art1 Abs3;
VwRallg;

Beachte

Nachstehende Beschwerde(n) wurden im gleichen Sinn erledigt: am 8.7.1991 91/19/0082, 91/19/0083

Rechtssatz

Der VwGH hat zu dem in Art 1 Abs 3 des Abkommens zwischen der österreichischen Bunderegierung und der ungarischen Volksrepublik über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht 1978/481 enthaltenen Begriff "Arbeitsverhältnis" die Rechtsanschauung zum Ausdruck gebracht, daß damit ein Arbeitsvertrag gemeint ist

(Hinweis E 24.9.1990, 90/19/0193). Ein Arbeitsvertrag liegt dann vor, wenn mit einem Vertrag ein Arbeitsverhältnis zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer begründet worden ist, wobei als entscheidendes Merkmal die persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers anzusehen ist (Hinweis E 18.6.1990, 90/19/0038). Die Aufnahme einer "selbständigen Beschäftigung" ist demnach von dem Begriff "ein Arbeitsverhältnis eingehen" nicht umfaßt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991190081.X02

Im RIS seit

06.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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