Index
65/01 Allgemeines PensionsrechtNorm
PG 1965 §49 Abs1;Rechtssatz
Für die Gebührlichkeit von Ansprüchen auf Unterhaltsbeiträge nach § 49 Abs 1 PG ist es irrelevant, ob der notwendige Unterhalt des Antragstellers vom gesetzlichen hiezu jedenfalls subsidiär verpflichteten Großvater oder vom Vater zur Gänze oder zum Teil geleistet worden ist, weil die Naturalleistungen, die dem Antragsteller erbracht wurden, jedenfalls ein Einkommen im Sinne des § 49 Abs 1 PG darstellen, durch welches sein notwendiger Unterhalt gewährleistet war.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990120108.X01Im RIS seit
12.06.2001