RS Vwgh 1991/7/9 90/12/0110

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Veröffentlicht am 09.07.1991
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

PG 1965 §33 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Unter den Worten "Verhältnisse am Fälligkeitstag" ist die Gesamtheit der rechtlich erheblichen Tatsachen an diesem Stichtag (jeweils am Ersten eines Monates) zu verstehen.

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Verhältnisse am Fälligkeitstag

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990120110.X06

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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