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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1042;Rechtssatz
Durch freiwillige Leistungen eines Dritten (hier zukünftige Adoptiveltern), der weder gesetzlich noch vertraglich zu einer solchen Leistung verpflichtet war, wird ein Leistungspflichtiger nicht von seiner Unterhaltsbeitragspflicht gem § 49 Abs 1 PG befreit.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990120110.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
16.09.2010