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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1977 §11 Abs1;Rechtssatz
Zur Beurteilung der persönlichen Eignung zum für die Definitivstellung maßgebenden Zeitpunkt können auch Vorgänge herangezogen werden, die sich erst nach diesem Stichzeitpunkt ereignet haben. Voraussetzung dafür ist, daß dies nach der Lage des Einzelfalls zur Klärung eines begründeten Zweifels am Bestand der persönlichen Eignung zum Stichtag notwendig ist und dieser Zweifel auf Vorfällen während des provisorischen Dienstverhältnisses beruht. Dies ergibt sich aus dem Grundsatz der materiellen Wahrheitsforschung, der auch auf Grund der maßgebenden Verfahrensvorschriften (DVG, AVG) für das Verfahren betreffend Feststellung der Definitivstellung gilt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989120169.X02Im RIS seit
05.03.2001