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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Die Rechtsprechung des VwGH (Hinweis E 18.6.1990, 90/19/0116) zum Zustimmungsnachweis iSd § 9 Abs 4 VStG fordert, daß das Beweisergebnis (hier: die schriftliche Zustimmungserklärung) schon vor der Begehung der Tat vorhanden war, was jedoch nicht bedeutet, daß die Aufnahme von Beweisen zu diesem Beweisthema nicht nachträglich erfolgen kann.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Erheblichkeit des BeweisantragesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991190113.X03Im RIS seit
24.07.1991