RS Vwgh 1991/7/24 91/19/0113

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Veröffentlicht am 24.07.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
VStG §9 Abs4;

Rechtssatz

Die freie Beweiswürdigung enthebt die Behörde nicht der Verpflichtung zu begründen, aus welchen Erwägungen sie offenbar zum Ergebnis kam, daß ein Zustimmungsnachweis iSd

§ 9 Abs 4 VStG nicht aus der Zeit vor der dem Besch vorgeworfenen Tat stammt. Der diesbezügliche Hinweis, daß ein derartiges Schreiben "jederzeit verfaßt werden kann", ist unzureichend.

Schlagworte

freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991190113.X02

Im RIS seit

24.07.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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