Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AZG §11 Abs1;Rechtssatz
Zwar ist in Ansehung des Verstoßes gegen § 11 Abs 1, erster Satz, AZG pro Dienstnehmer jeweils eine Verwaltungsübertretung anzunehmen, doch ist nicht das Vorliegen mehrerer Verwaltungsübertretungen entsprechend dem Umstand anzunehmen, daß die strafbaren Handlungen an mehreren Tagen begangen wurden (so die ständige Rechtsprechung des VwGH).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991190150.X03Im RIS seit
24.07.1991Zuletzt aktualisiert am
01.10.2012