RS Vwgh 1991/7/24 91/19/0146

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Veröffentlicht am 24.07.1991
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

AZG §26 Abs2;
AZG §26;

Rechtssatz

Eine Bestrafung wegen § 26 Abs 2 zweiter Teilsatz AZG setzt voraus, daß vom Arbeitgeber Aufzeichnungen iSd § 26 Abs 1 AZG geführt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991190146.X02

Im RIS seit

24.07.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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