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L65000 Jagd WildNorm
JagdG Stmk 1986 §50 Abs3;Rechtssatz
Es entspricht der Vorschrift des § 44a lit b VStG, wenn die Beh den die übertretene "besondere Anordnung" enthaltenden Bescheid über die Genehmigung einer Fütterungsanlage als "durch die Tat verletzte Verwaltungsvorschrift" anführt; die Mitzitierung des § 50 Abs 3 Stmk JagdG 1986 als jener Norm, auf Grund deren die "besondere Anordnung" erlassen wurde, und des § 77 Stmk JagdG 1986 als der Strafsanktionsnorm schadet nicht.
Schlagworte
Übertretungen und Strafen StrafnormenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991190144.X02Im RIS seit
11.07.2001