RS Vwgh 1991/8/13 91/10/0076

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Veröffentlicht am 13.08.1991
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L55006 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Steiermark
L55056 Nationalpark Biosphärenpark Steiermark
001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art140 Abs1;
NatSchG Stmk 1976 §4 Abs4;
VwRallg;

Rechtssatz

Der Begriff "standortbezogen Notwendigkeit" iSd

§ 4 Abs 4 NatSchG Stmk 1976 ist durchaus einer Auslegung zugänglich. Der Begriff bezieht sich mangels einer gesetzlichen Einschränkung auf bestimmte Ankündigungen auf Ankündigungen welcher Art immer, weshalb insofern für die in der Beschwerde vorgenommene Differenzierung zwischen der "Aufstellung von Werbetafeln schlechthin" und dem "Inhalt der Ankündigung kein Raum bleibt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991100076.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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