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L55006 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz SteiermarkNorm
B-VG Art140 Abs1;Rechtssatz
Der Begriff "standortbezogen Notwendigkeit" iSd
§ 4 Abs 4 NatSchG Stmk 1976 ist durchaus einer Auslegung zugänglich. Der Begriff bezieht sich mangels einer gesetzlichen Einschränkung auf bestimmte Ankündigungen auf Ankündigungen welcher Art immer, weshalb insofern für die in der Beschwerde vorgenommene Differenzierung zwischen der "Aufstellung von Werbetafeln schlechthin" und dem "Inhalt der Ankündigung kein Raum bleibt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991100076.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
17.07.2009