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L44003 Feuerwehr NiederösterreichNorm
B-VG Art118 Abs2;Rechtssatz
Ein auf § 65 Abs 1 NÖ FGG gestützter Kostenersatz kann nur dann von der Gemeinde als deren zweckgebundene Einnahme mit Bescheid vorgeschrieben werden, wenn der in Frage stehende Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr als Hilfsorgan der Gemeinde (§ 29 NÖ FGG) im Rahmen der örtlichen Gefahrenpolizei - einer Pflichtaufgabe der Gemeinde - erfolgte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1986170158.X01Im RIS seit
12.06.2001