RS Vwgh 1991/8/14 91/17/0039

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.08.1991
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art119a Abs5;
B-VG Art132;
VwGG §27;

Beachte

Besprechung in:AnwBl 12/1991, S 920, 921;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1990/05/15 89/05/0192 1

Stammrechtssatz

Wird über einen Parteienantrag vor Erhebung der Säumnisbeschwerde bescheidmäßig abgesprochen, so ist die Säumnisbeschwerde zurückzuweisen (Hinweis B 26.9.1968, 1210/68).

Schlagworte

Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - EinstellungVerletzung der Entscheidungspflicht durch Gemeindebehörden und Vorstellungsbehörden

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991170039.X01

Im RIS seit

14.08.1991

Zuletzt aktualisiert am

26.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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