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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
KFG 1967 §69 Abs1 litb;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Befristung der Lenkerberechtigung - Auch dann, wenn die gesundheitliche Eignung zum Lenken eines Kfz nur für einen bestimmten Zeitraum als gegeben und eine Nachuntersuchung zur Prüfung ihres Weiterbestehens als notwendig erachtet wird, stehen der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung zwingende öffentliche Interessen iSd § 30 Abs 2 VwGG entgegen, weil nicht ausgeschlossen werden kann, daß der Betreffende diese Eignung nach Fristablauf nicht mehr besitzt und damit eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellt.
Schlagworte
Zwingende öffentliche InteressenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:AW1991110031.A01Im RIS seit
19.03.2001