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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §73;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Abweisung eines Devolutionsantrages - Von einem unverhältnismäßigen Nachteil iSd § 30 Abs 2 VwGG kann dann nicht gesprochen werden, wenn der BMLF einen Antrag auf Übergang der Entscheidungspflicht in einem wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren abgewiesen hat und der Bf seinen Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung lediglich damit begründet, es sei zu befürchten, daß der LH diesen Bescheid zum Anlaß für ein (allenfalls dem Gesetz nicht entsprechendes) Vorgehen gem § 138 WRG nehmen könnte.
Schlagworte
Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung Begründungspflicht Unverhältnismäßiger NachteilEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:AW1991070027.A01Im RIS seit
12.11.2001