RS Vwgh 1991/8/27 90/14/0237

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Veröffentlicht am 27.08.1991
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
39/03 Doppelbesteuerung

Norm

DBAbk BRD 1955;
EStG 1972 §70;
VwRallg;

Rechtssatz

DBAbk enthalten nur Kollissionsnormen; bei der Auslegung einer Vertragsnorm ist immer zu untersuchen, auf welche innerstaatliche Besteuerungsnorm sie abzielt und in welcher Weise sie diese innerstaatliche Norm beeinflußt (Hinweis Philipp-Loukota-Pollak, Internationales Steuerrecht, Z 0-32 f). Dem DBAbk BRD 1955 kann nun nicht entnommen werden, daß es bezweckte, einem in der BRD wohnhaften Gesellschafter und Geschäftsführer einer österreichischen GmbH die Besteuerung gem § 70 EStG 1972 zu sichern, wenn über die Zuteilung der Besteuerungsrechte an Österreich Einigkeit besteht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990140237.X05

Im RIS seit

31.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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