RS Vwgh 1991/8/27 90/14/0237

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.08.1991
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §22 Abs1 Z2 idF 1981/620;

Rechtssatz

Eine Beteiligung von mehr als 25 Prozent muß nur in irgendeinem Zeitpunkt des Jahres vorliegen, um für das gesamte Jahr Einkünfte aus selbständiger Arbeit zu begründen

(Hinweis E 18.3.1991, 90/14/0009).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990140237.X01

Im RIS seit

31.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten