RS Vwgh 1991/8/27 91/14/0117

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Veröffentlicht am 27.08.1991
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/14/0043 E 30. Mai 1989 RS 3

Stammrechtssatz

Nicht die Abgabenbehörde hat das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen, sondern der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer das Fehlen ausreichender Mittel. Außerdem hat er darzutun, daß er die Abgabenforderungen bei der Verfügung über die vorhandenen Mittel nicht benachteiligt hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991140117.X02

Im RIS seit

27.08.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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