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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/14/0186Rechtssatz
AusfzF der Schätzungsbefugnis im Falle eines Beton erzeugenden Unternehmens (hier: keine genaue Aufzeichnung des Schotterzuganges, fehlende Auftragsaufzeichnungen und Mischaufzeichnungen; keine Aufzeichnungen über die Anzahl der Baggerschaufeln, keine Wiegeergebnisse); sowie zur Berechnung des Sicherheitszuschlages.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990140185.X01Im RIS seit
03.04.2001