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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §58 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/14/0186Rechtssatz
Nach stRsp des VwGH ist es nicht rechtswidrig, in der Begründung eines Bescheides auf jene eines anderen Bescheides zu verweisen (Hinweis E 30.3.1989, 86/16/0051, 0052). Insbesondere gilt dies, wenn die Erlassung von zwei gesonderten Bescheiden bei Identität des Sachverhaltes darauf zurückzuführen ist, daß die belangte Behörde einerseits gem § 260 Abs 2 BAO durch Berufungssenat, andererseits monokratisch zu entscheiden hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990140185.X04Im RIS seit
03.04.2001