RS Vwgh 1991/8/30 91/09/0084

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Veröffentlicht am 30.08.1991
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
15 Rechtsüberleitung Unabhängigkeitserklärung Übergangsrecht
Rechtsbereinigung

Norm

B-VG Art10 Abs1 Z7;
ÜG 1929 Art2 §4 Abs2;

Rechtssatz

Zu den Anordnungen nach Art II § 4 Abs 2 ÜG 1929 gehören nicht nur generelle, sondern auch individuelle Anordnungen (Hinweis VfSlg 3447/1958). Mit Erkenntnis vom 30. April 1964, VfSlg 4692, hat der Verfassungsgerichtshof festgestellt, daß unter den Begriff der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit auch die von den Verwaltungsbehörden im Dienste der Strafjustiz vorzunehmenden Amtshandlungen zu subsumieren sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991090084.X01

Im RIS seit

23.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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