RS Vwgh 1991/8/30 91/09/0095

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Veröffentlicht am 30.08.1991
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §31 Abs1;
VStG §32 Abs2;
VStG §9;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Verfolgungshandlung hat sich auf alle die Tat betreffenden Sachverhaltselemente zu beziehen und den Vorwurf zu umfassen, in welcher Eigenschaft der Beschuldigte gehandelt hat. Die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit iSd § 9 VStG muß davon jedoch nicht umfaßt sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991090095.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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