RS Vwgh 1991/9/10 91/04/0105

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Veröffentlicht am 10.09.1991
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §353 idF 1988/399;
GewO 1973 §74 Abs2 idF 1988/399;
GewO 1973 §74 Abs3 idF 1988/399;
GewO 1973 §77 idF 1988/399;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/04/0106 91/04/0107

Rechtssatz

Die Bestimmungen des § 74 Abs 2 und Abs 3, § 77 und § 353 GewO 1973 sind ohne Unterschied, ob eine Betriebsanlage noch nicht errichtet oder ob eine solche bereits genehmigungslos errichtet worden war, nur auf den Genehmigungsantrag des Konsenswerbers abgestellt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991040105.X02

Im RIS seit

20.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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