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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
GewO 1973 §367 Z26;Rechtssatz
Das Gesetz bietet keine Handhabe dafür, bei Überschreitung der im Betriebsanlagengenehmigungsbescheid vorgeschriebenen Sperrstunde hinsichtlich der Schwere des Unrechtsgehaltes danach zu differenzieren, ob nach Eintritt der Sperrstunde die im Lokal verbliebenen Gäste noch weiter bewirtet wurden oder nicht.
Schlagworte
Erschwerende und mildernde Umstände AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991040158.X02Im RIS seit
11.07.2001