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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §171a;Rechtssatz
§ 376 Z27a GewO 1973 ist ausschließlich im Zusammenhang mit der Erteilung einer Konzession entscheidungsrelevant, nicht auch in einem Verfahren um Nachsicht vom vorgeschriebenen Befähigungsnachweis, die allein den - normativ - geforderten Nachweis einer Befähigung erfaßt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990040319.X03Im RIS seit
10.09.1991Zuletzt aktualisiert am
03.07.2009