RS Vwgh 1991/9/10 91/04/0035

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Veröffentlicht am 10.09.1991
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50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft

Norm

FGO §2 Abs1;
HKG 1946 §32;

Rechtssatz

Bei gesetzeskonformer Auslegung (§ 32 HKG) hat

§ 2 Abs 1 Fachgruppenordnung nicht den Inhalt, daß Fachverbände unmittelbar durch diese Bestimmung errichtet werden. Es bedarf vielmehr eines weiteren Errichtungsaktes durch die Bundeskammer. Der Verordnungsgeber ist durch § 32 HKG lediglich ermächtigt, den bei Errichtung von Fachgruppen und Fachverbänden einzuhaltenden Verfahrensgang festzulegen. Daß sich der Verordnungsgeber der Fachgruppenordnung dieser Beschränkung bewußt war, ergibt sich aus dem Wortlaut des § 2 Abs 1 Fachgruppenordnung (Stammfassung).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991040035.X02

Im RIS seit

10.09.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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