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50/05 Kammern der gewerblichen WirtschaftNorm
FGO §2 Abs1;Rechtssatz
Bei gesetzeskonformer Auslegung (§ 32 HKG) hat
§ 2 Abs 1 Fachgruppenordnung nicht den Inhalt, daß Fachverbände unmittelbar durch diese Bestimmung errichtet werden. Es bedarf vielmehr eines weiteren Errichtungsaktes durch die Bundeskammer. Der Verordnungsgeber ist durch § 32 HKG lediglich ermächtigt, den bei Errichtung von Fachgruppen und Fachverbänden einzuhaltenden Verfahrensgang festzulegen. Daß sich der Verordnungsgeber der Fachgruppenordnung dieser Beschränkung bewußt war, ergibt sich aus dem Wortlaut des § 2 Abs 1 Fachgruppenordnung (Stammfassung).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991040035.X02Im RIS seit
10.09.1991