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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §80 Abs1;Rechtssatz
Beruft sich die Beschwerdeführerin unter Hinweis auf Baueinstellungsbescheide darauf, sie sei durch willkürliche Behördentätigkeit an der Durchführung ihrer rechtswahrenden legalen Tätigkeit behindert worden, so würde auch das Zutreffen eines derartigen Umstandes der Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 80 Abs 1 GewO 1973 in Ansehung des Erlöschens einer Betriebsanlagengenehmigung nicht entgegenstehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991040101.X02Im RIS seit
10.09.1991