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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
GewO 1973 §367 Z26;Rechtssatz
Der Umstand, daß die die Betriebszeit des Gastgartens betreffende Auflage im Betriebsanlagengenehmigungsbescheid für den Betriebsinhaber wirtschaftlich von Nachteil ist, ist kein Milderungsgrund; diesem Umstand kommt vielmehr kein rechtliches Gewicht zu.
Schlagworte
Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991040158.X03Im RIS seit
11.07.2001