RS Vwgh 1991/9/10 91/04/0158

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Veröffentlicht am 10.09.1991
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §367 Z26;
GewO 1973 §77 Abs1;
VStG §19;
VStG §20;
VwRallg;

Rechtssatz

Der Umstand, daß die die Betriebszeit des Gastgartens betreffende Auflage im Betriebsanlagengenehmigungsbescheid für den Betriebsinhaber wirtschaftlich von Nachteil ist, ist kein Milderungsgrund; diesem Umstand kommt vielmehr kein rechtliches Gewicht zu.

Schlagworte

Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991040158.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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