RS Vwgh 1991/9/13 91/18/0090

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Veröffentlicht am 13.09.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs2a litb;
VStG §31 Abs1;
VStG §31 Abs2;
VStG §32 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/05/15 89/02/0096 1

Stammrechtssatz

Das Zurkenntnisbringen einer Anzeige, in der die Tat hinsichtlich aller, der späteren Bestrafung zugrundeliegenden Sachverhaltselemente eindeutig umschrieben ist, mit der Aufforderung zur Rechtfertigung, stellt eine den Eintritt der Verfolgungsverjährung unterbrechende Verfolgungshandlung im Sinne des § 32 Abs 2 VStG 1950 dar (Hinweis Hauer-Leukauf, Handbuch des österreichischen Verwaltungsverfahrens, 3. Auflage, S 677).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991180090.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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