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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
GewO 1973 §91 Abs1;Beachte
Die Beschwerdefälle AW 91/04/0058 und AW 91/04/0059 wurden am gleichen Tag im selben Sinn erledigt.Rechtssatz
Nichtstattgebung - Widerruf der Genehmigung der Bestellung zum Geschäftsführer - Wird die Genehmigung der Bestellung zum Geschäftsführer einer Baugesellschaft für die Ausübung des Baumeistergewerbes an einem bestimmten Standort aus dem Grunde widerrufen, weil die betreffende Person wegen falscher Beweisaussage vor Gericht und vor einer Verwaltungsbehörde strafgerichtlich verurteilt worden ist, so stehen der Stattgebung des mit der Beschwerde verbundenen Antrages auf Zuerkennung aufschiebender Wirkung zwingende öffentliche Interessen entgegen.
Schlagworte
Zwingende öffentliche InteressenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:AW1991040057.A01Im RIS seit
13.09.1991