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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §22 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/11/12 89/15/0074 2Stammrechtssatz
Steht bei der Verpachtung landwirtschaftlicher Nutzflächen eine Vermögensverwaltung wie bei der Vermietung und Verpachtung anderer Objekte im Vordergrund, während die den Hauptzweck eines landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebes darstellende Nutzung des Bodens und der Verwertung der dadurch gewonnenen Erzeugnisse wirtschaftlich in den Hintergrund tritt, handelt es sich bei den Einnahmen aus der Verpachtung landwirtschaftlicher Nutzflächen nicht mehr um Umsätze "im Rahmen" des landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebes, sondern um andere, nach den allgemeinen Vorschriften zu versteuernde Umsätze.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991150058.X03Im RIS seit
14.01.2002