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32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren StempelmarkenNorm
GebG 1957 §17 Abs2;Rechtssatz
Enthält eine Urkunde keine Aussage zur Frage der dauerhaften oder bloß vorübergehenden Widmung der Zahlung eines Gesellschafters, so ist sie unvollständig und es trifft die Behörde die entsprechende Ermittlungspflicht iSd
E des VwGH vom 16.10.1989, 88/15/0079.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991150006.X03Im RIS seit
16.09.1991