RS Vwgh 1991/9/16 91/15/0006

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Veröffentlicht am 16.09.1991
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Norm

GebG 1957 §17 Abs2;
GebG 1957 §33 TP16 Abs1 Z1 litb;

Rechtssatz

Enthält eine Urkunde keine Aussage zur Frage der dauerhaften oder bloß vorübergehenden Widmung der Zahlung eines Gesellschafters, so ist sie unvollständig und es trifft die Behörde die entsprechende Ermittlungspflicht iSd

E des VwGH vom 16.10.1989, 88/15/0079.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991150006.X03

Im RIS seit

16.09.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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