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L34009 Abgabenordnung WienNorm
LAO Wr 1962 §7 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/06/10 90/15/0175 3Stammrechtssatz
Aus der Tatsache der Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der GmbH kann nicht bereits zwingend auf die Uneinbringlichkeit der gegenüber der GmbH entstandenen Abgabenforderungen geschlossen werden; dies kann sich erst im Laufe des Insolvenzverfahrens herausstellen (Hinweis E 23.10.1987, 85/17/0011 und E 7.9.1990, 89/14/0298).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991150028.X02Im RIS seit
16.09.1991Zuletzt aktualisiert am
11.09.2008