RS Vwgh 1991/9/16 91/15/0028

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.09.1991
beobachten
merken

Index

L34009 Abgabenordnung Wien

Norm

LAO Wr 1962 §7 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/06/10 90/15/0175 3

Stammrechtssatz

Aus der Tatsache der Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der GmbH kann nicht bereits zwingend auf die Uneinbringlichkeit der gegenüber der GmbH entstandenen Abgabenforderungen geschlossen werden; dies kann sich erst im Laufe des Insolvenzverfahrens herausstellen (Hinweis E 23.10.1987, 85/17/0011 und E 7.9.1990, 89/14/0298).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991150028.X02

Im RIS seit

16.09.1991

Zuletzt aktualisiert am

11.09.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten