RS Vwgh 1991/9/16 91/15/0064

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Veröffentlicht am 16.09.1991
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs4;
BAO §289 Abs1;
BAO §289 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/03/19 89/15/0033 2

Stammrechtssatz

Die aus § 289 Abs 2 BAO sich ergebende Abänderungsbefugnis findet dort ihre Grenze, wo ein Eingriff in die sachliche Zuständigkeit der AbgBeh erster Instanz vorläge (Hinweis E 18.9.1969, 383/68).

Schlagworte

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Bindung an den Gegenstand des vorinstanzlichen Verfahrens Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991150064.X02

Im RIS seit

16.09.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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