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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §22 Abs1;Rechtssatz
Aus der Verpachtung eines Grundstückes, bei dem es sich nicht um eine landwirtschaftliche Nutzfläche handelt, erzielte Einnahmen können nicht in die Durchschnittsbesteuerung nach § 22 Abs 1 UStG 1972 einbezogen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991150058.X04Im RIS seit
14.01.2002