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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §2 Abs2;Rechtssatz
Ausf, daß bei der gewählten Wirtschaftsführung der Untervermietung eines Hotelgebäudes (Mietzinsvorauszahlung für elf Jahre: ÖS 15,200.000,--, Zinsenvorauszahlung für zwölf
Jahre: ÖS 8,708.633,--, Verwaltungskostenvorauszahlung für zehn
Jahre: ÖS 2,700.000,--, demgegenüber erwartete jährliche
Mieteinnahmen: ÖS 1,000.000,--) insgesamt und auf Dauer gesehen unter Anwendung objektiver Kriterien Einnahmenüberschüsse nicht zu erwarten sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990150098.X02Im RIS seit
11.07.2001