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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ASVG §502 Abs4;Rechtssatz
Die Beteiligung an einem inländischen Unternehmen indiziert Niederlassungsabsicht im Inland nur dann, wenn sie über eine bloße "Geldgeberrolle" hinausgeht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990080173.X14Im RIS seit
13.12.2001Zuletzt aktualisiert am
15.10.2009