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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1818/68 B 14. Februar 1969 VwSlg 3861 F/1969 RS 1Stammrechtssatz
Beschwerden, in denen das Begehren, den angefochtenen Bescheid wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufzuheben, lediglich auf die Behauptung gestützt ist, daß der Beschwerdeführer durch ihn in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte verletzt sei, sind wegen offenbarer Unzuständigkeit des VwGH gemäß § 34 Abs 1 VwGG 1965 zurückzuweisen.
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten die zur Zuständigkeit des VfGH gehören (B-VG Art133 Z1) Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter RechteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990080010.X01Im RIS seit
17.09.1991Zuletzt aktualisiert am
10.02.2016