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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ASVG §502 Abs4;Rechtssatz
Die gleichzeitige Aufenthaltsnahme der Ehefrau einer Person hat keine Indizwirkung für die Niederlassungsabsicht dieser Person, wenn die Ehefrau nur als Botschaftsangehörige eines anderen Staates, somit nur aus beruflichen Gründen im Inland weilt (Hinweis E 20.6.1980, 2650/77).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990080173.X09Im RIS seit
13.12.2001Zuletzt aktualisiert am
15.10.2009