RS Vwgh 1991/9/17 90/08/0173

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Veröffentlicht am 17.09.1991
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
22/01 Jurisdiktionsnorm
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §502 Abs4;
JN §66 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Die gleichzeitige Aufenthaltsnahme der Ehefrau einer Person hat keine Indizwirkung für die Niederlassungsabsicht dieser Person, wenn die Ehefrau nur als Botschaftsangehörige eines anderen Staates, somit nur aus beruflichen Gründen im Inland weilt (Hinweis E 20.6.1980, 2650/77).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990080173.X09

Im RIS seit

13.12.2001

Zuletzt aktualisiert am

15.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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