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66/02 Andere SozialversicherungsgesetzeNorm
BSVG §106 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/08/0148 E 30. Jänner 1986 VwSlg 12009 A/1986 RS 4Stammrechtssatz
Ein Antrag auf Anerkennung der Wirksamkeit verspätet entrichteter Beiträge nach § 106 Abs 3 BSVG kann auch gestellt werden, wenn kein konkreter Leistungsantrag bei der Sozialversicherungsanstalt gestellt wurde, jedoch ein Antrag auf Feststellung von Versicherungszeiten nach § 108 a BSVG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990080039.X05Im RIS seit
17.09.1991Zuletzt aktualisiert am
10.09.2010