RS Vwgh 1991/9/17 90/08/0039

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.09.1991
beobachten
merken

Index

66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

BSVG §106 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/08/0148 E 30. Jänner 1986 VwSlg 12009 A/1986 RS 4

Stammrechtssatz

Ein Antrag auf Anerkennung der Wirksamkeit verspätet entrichteter Beiträge nach § 106 Abs 3 BSVG kann auch gestellt werden, wenn kein konkreter Leistungsantrag bei der Sozialversicherungsanstalt gestellt wurde, jedoch ein Antrag auf Feststellung von Versicherungszeiten nach § 108 a BSVG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990080039.X05

Im RIS seit

17.09.1991

Zuletzt aktualisiert am

10.09.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten