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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §299 Abs2;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1992, 131;Rechtssatz
Eine mehrfache Aufhebung eines Einkommensteuerbescheides ist - von den Fällen des § 302 Abs 2 BAO abgesehen - nicht rechtswidrig und insbesondere dann geboten, wenn das Finanzamt der im Aufhebungsbescheid klar zum Ausdruck gebrachten Rechtsansicht der Oberbehörde im Ersatzbescheid nicht Rechnung trägt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1988140012.X03Im RIS seit
17.09.1991