RS Vwgh 1991/9/17 88/14/0012

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.09.1991
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §299 Abs2;
BAO §302 Abs2;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1992, 131;

Rechtssatz

Eine mehrfache Aufhebung eines Einkommensteuerbescheides ist - von den Fällen des § 302 Abs 2 BAO abgesehen - nicht rechtswidrig und insbesondere dann geboten, wenn das Finanzamt der im Aufhebungsbescheid klar zum Ausdruck gebrachten Rechtsansicht der Oberbehörde im Ersatzbescheid nicht Rechnung trägt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1988140012.X03

Im RIS seit

17.09.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten