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27/01 RechtsanwälteNorm
AVG §10 Abs1;Rechtssatz
Bestehen keine unmittelbaren vertraglichen Beziehungen zu dem vom Ausschuß der Rechtsanwaltskammer bestellten "mittlerweiligen Stellvertreter", hat dieser keine Vollmacht zur Empfangnahme von Schriftstücken.
Schlagworte
Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang ZustellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991050079.X03Im RIS seit
17.09.1991