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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Der vom Beschwerdeführer gestellte, mit dem Begehren auf Erlassung eines Bescheides verbundene Antrag auf "Refundierung bzw Gutschrift" der für einen bestimmten Zeitraum geleisteten Beiträge stellt sich inhaltlich als Rückforderung zu Ungebühr entrichteter Beiträge iSd § 41 GSVG dar; der Bf hatte im darüber durchzuführenden Verfahren Anspruch auf bescheidmäßige Feststellung über diese Frage
(Hinweis E VS 16.6.1971, 138/71, VwSlg 8037 A/1971).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990080070.X01Im RIS seit
25.01.2001