RS Vwgh 1991/9/17 90/08/0070

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Veröffentlicht am 17.09.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AVG §56;
GSVG 1978 §194;
GSVG 1978 §41;

Rechtssatz

Der vom Beschwerdeführer gestellte, mit dem Begehren auf Erlassung eines Bescheides verbundene Antrag auf "Refundierung bzw Gutschrift" der für einen bestimmten Zeitraum geleisteten Beiträge stellt sich inhaltlich als Rückforderung zu Ungebühr entrichteter Beiträge iSd § 41 GSVG dar; der Bf hatte im darüber durchzuführenden Verfahren Anspruch auf bescheidmäßige Feststellung über diese Frage

(Hinweis E VS 16.6.1971, 138/71, VwSlg 8037 A/1971).

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990080070.X01

Im RIS seit

25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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